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Luftpartikel - Zählung

In einigen Branchen ist es zwingend erforderlich, eine Messung der Anzahl und Größe von Partikeln in der Luft vorzunehmen.

So zum Beispiel in Operationsräumen, Reinräumen, reinen Werkbänken, der Pharmaindustrie, Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Medizintechnik, Elektro- und Elektronikindustrie sowie der Computerchip-Produktion.

Auch lassen sich so Abscheidegradbestimmungen von Filtern vornehmen, z. B. bei Schwebstofffiltern.

Neben den zwingend vorgeschriebenen Anwendungsgebieten ist auch der Einsatz als Kontrolle bei erhöhter Staub- und Allergiebelastung an öffentlichen Orten wie Kaufhäusern, U-Bahnhöfen, Rathäusern, Büro- und Verwaltungsgebäuden angezeigt.