Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
Allen Dienstleistungen der INSPEKT Hygiene GmbH liegen diese Vertragsbedingungen zugrunde.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es
sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge als auch
bei ständigen Geschäftsbeziehungen.

§ 2
Die INSPEKT Hygiene GmbH wird ihre Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen
und Gewissen nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik unter Beachtung der
zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen. Hierbei übernimmt die
INSPEKT Hygiene GmbH weder die Gewähr für die wissenschaftlichen und technischen Regeln,
noch für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrunde liegenden Sicherheitsprogramme oder
Sicherheitsvorschriften.

Der Umfang der von INSPEKT Hygiene GmbH zu erbringenden Dienstleistung wird bei Erteilung
des Auftrags schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des
Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese
schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.

§ 3
Die INSPEKT Hygiene GmbH beachtet die Einhaltung der Schweigepflicht. Es wird Vorsorge
getroffen, dass weder Berichte noch sonstige Tatsachen und Unterlagen, die bei der Ausführung
der Dienstleistung bekannt werden und sich auf den Auftraggeber oder den Auftragsgegenstand
beziehen, unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden.

§ 4
Nach Auftragsdurchführung und nach Vorlage der Rechnung ist das Auftragsentgelt sofort,
spätestens jedoch bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Für die Berechnung der Leistungen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt
der Rechnungserstellung gesondert ausgewiesen und zusätzlich zum Auftragsentgelt erhoben.
Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in
Zahlungsverzug, so kann die INSPEKT Hygiene GmbH vom Vertrag zurücktreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges stehen der
INSPEKT Hygiene GmbH Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu. Zu den Zinsen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer berechnet.
Sollten der INSPEKT Hygiene GmbH Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der
Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, so ist die INSPEKT Hygiene GmbH berechtigt, vor
Auftragserledigung Barzahlung zu verlangen.

§ 5
Die INSPEKT Hygiene GmbH behält an den erbrachten Leistungen, soweit diese hierfür geeignet
sind, das Urheberrecht. Der Kunde darf die im Rahmen des Auftrages gefertigten Berichte mit
allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur nach vollständiger Zahlung der
Vergütung und für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Die
Veröffentlichung und Vervielfältigung von Berichten, und geschützten Dienstleistungsmarken zu
Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, bedürfen der
schriftlichen Einwilligung.

§ 6
Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die INSPEKT Hygiene GmbH nur, wenn der
gesetzliche Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht hat. Für leicht fahrlässiges Verschulden sind Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen. Das gleiche gilt auch für Schäden bei Nachbesserung. Soweit
Schadenersatzansprüche gegen die INSPEKT Hygiene GmbH ausgeschlossen sind, gilt dies auch
im Hinblick auf die persönliche Haftung der INSPEKT Hygiene GmbH Mitarbeiter.
Schadenersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist nach § 638 BGB unterliegen,
verjähren nach 3 Jahren ab Eingang der Berichterstellung / der Leistung beim Auftraggeber.

§ 7
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz der INSPEKT Hygiene GmbH. Der
gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte
sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Der Auftraggeber und die INSPEKT Hygiene GmbH verpflichten sich in diesem Fall,
den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.