Hygieneinspektionen von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) nach VDI 6022 Blatt 1
Was machen wir:
Die Hygiene-Erstinspektionen
Gefordert für Neuinstallationen von RLT-Anlagen oder nach Umbau von wesentlichen Anlagenkomponenten.
Wiederkehrende Hygieneinspektionen
alle drei Jahre bei „trockenen“ RLT-Anlagen. Bei „befeuchteten“, wie z.B. bei Dampf befeuchteten Anlagen, alle zwei Jahre.
Wen betrifft die Pflicht zur Hygieneinspektion von Lüftungsanlagen?
Errichter von Neuanlagen oder nach Umbauten
Jeden Betreiber einer raumlufttechnischen Anlage
Die VDI 6022 Blatt 1 stellt den aktuellen technischen Stand für die Anforderungen der Hygiene von raumlufttechnischen Anlagen und Geräten dar, unter Berücksichtigung von baulichen, technischen und organisatorischen Einflüssen hinsichtlich der Planung, der Fertigung, der Ausführung, des Betreibens und der Instandhaltung.
Die VDI 6022 richtet sich an Bauherren, Architekten, Planer, Anlagenhersteller, Gerätehersteller, Genehmigungsbehörden, Sachverständige, Betreiber, Gebäudemanager, Instandhalter, Nutzer und ihre Interessenvertreter, z. B. Personal-/ Betriebsräte, Berufsgenossenschaften sowie Betriebs- und Amtsärzte.
Unsere Leistungen
Vor Ort
- Herunterfahren und öffnen der Anlagen, entsprechend der Zugänglichkeit
- Ermittlung der Objektdaten
- Aufnahme der Anlagenkomponenten als Anlagenschema
- Erstellung Bilddokumentation
- Analyse des Ist-Zustandes
- Probenahme mit selektiven Nährmedien und deren Dokumentation
- Getrennte Nährböden CASO-Agar für Bakterien, DG18 für Schimmelpilze + Hefen
- Luftkeimmessung der Außenluft als Referenzmessung
- Luftkeimmessung je von der RLT-Anlage ein belüfteter Raum
- Getrennte Nährböden CASO-Agar für Bakterien, DG18 für Schimmelpilze + Hefen
- Differenzierung der Schimmelpilze gemäß VDI 6022 nach Menge, Anzahl der Pilzarten und Angabe der Schimmelpilz-Gattung
- Messungen der Klimaparameter Temperatur und Luftfeuchte
Labor
- Auswertung durch unabhängiges, akkreditiertes und zertifiziertes Labor
- Labortechnische Untersuchung der Probematerialien
- Ermittlung des kulturellen Befundes
- Proben und Laborergebnisse sind durch Barcodes anonymisiert
Bericht
- Inspektionsbericht pro Anlage mit Angabe der Objektdaten, Anlagenaufbau, Bilddokumentation, Ist-Zustand, Laborergebnisse
- Bewertung des Ist-Zustandes
- Angabe von Richt- und Grenzwerten
- Handlungsempfehlungen zur hygienischen Sicherheit
- Ausgabe als pdf-Datei per Email
Handelt es sich bei RLT-Anlagen um Anlagen, die mit Umlaufwasser als Befeuchtung betrieben werden, müssen Wasserproben aus dem Umlaufwasser genommen werden.
Diese werden im Labor auf folgende Parameter untersucht und ausgewertet:
- Gesamtkoloniezahl KBE/ml (Bakterien) bei 22°C
- Gesamtkoloniezahl KBE/ml (Bakterien) bei 36°C
- Legionellen KBE/100ml
- Pseudomonas KBE/100ml
Wichtig
Wir sind neutral und unabhängig und befassen uns ausschließlich mit Hygieneinspektionen.
Keine Wartung, Instandhaltung oder Reparaturen. Unabhängigkeit von Anlagenherstellern, Filterlieferanten oder Reinigungsfirmen, usw.
Die VDI 6022 sagt: …Bei der Beauftragung von Reinigungsleistungen soll aus Gründen der Objektivität auf eine Trennung von Reinigungsleistung und Hygieneinspektion geachtet werden.
Seit 2004 sind wir ein familiengeführtes Unternehmen. Wir sind individuell für unsere Kunden da. Wir legen Wert auf persönlichen Kontakt zu unseren Ansprechpartnern.
Die VDI 6022 stellt den aktuell gültigen einzuhaltenden technischen Standard dar. Sie fußt auf diese Gesetze
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
§ 1 Abs. 1: … Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
§ 4 Abs. 3: … bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
ArbStättV Arbeitsstättenverordnung
§ 4, Abs. 2: … der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen.
§ 4, Abs. 3: … sowie raumlufttechnische Anlagen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.
ArbStättV Anhang 3.6 Lüftung Arbeitsstättenverordnung anhand 3.6 Lüftung
Abs. 1: … für anwesende Personen während der Nutzungsdauer muss ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Regelsatz: 4.000,00 €
Abs. 2: … Ist für das Betreiben von Arbeitsstätten eine raumlufttechnische Anlage erforderlich, muss diese jederzeit funktionsfähig sein und die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllen.
Abs. 4: … Ablagerungen und Verunreinigungen in raumlufttechnischen Anlagen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung durch die Raumluft führen können, müssen umgehend beseitigt werden.
Es gibt ein Bußgeldkatalog zur ArbStättV vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LASI (Stand 03/2019)
Tatbestand: „… gesundheitlich zuträgliche Atemluft nicht vorhanden …“
gemäß ArbStättV: § 3 i.V.m. Anhang Ziffer 5.2 Absatz 1 Buchstabe e
Regelsatz: 4.000 €