Verdunstungskühlanlagen, im Sprachgebrauch meist Kühltürme genannt, sind seit der Meldepflicht nach 42. BImSchV und VDI 2047 in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt

Legionellen Ausbreitungen werden schnell zu einem Gefahrenrisiko für Menschen in der Nähe, sowie auch der eigenen Mitarbeiter.

Auch kann der Imageschaden bei unsachgemäßem Betrieb zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden führen.

Neben den Meldepflichten und Vorgehensweisen aus der 42.BImSchV und VDI 2047 finden die Vorgaben des Umwelt Bundesamtes UBA Berücksichtigung. Hier sind z.B.

  • nur Labore mit spezieller Akkreditierung für Kühlwasser zugelassen
  • die Unabhängigkeit des Probenehmers sicherzustellen
  • Abhängigkeiten von z.B. Chemielieferanten oder Kühlturmherstellern sind auszuschließen

Wir sind für alle erforderlichen Maßnahmen, Durchführung und Beratung persönlich für Sie da

  • Dip-Slides-Kontrollen

    14-tägige orientierende Kontrolle der Gesamtkoloniezahl der Bakterien im Kühlwasser

  • Probenahmen

    alle 3 Monate Proben des Kühlwassers

  • durchzuführende Maßnahmen

    individuell, neutral und ohne Interessenkonflikt, unabhängig von Herstellern, Wartungs- oder Reinigungsfirmen

  • Wiederinbetriebnahme-Protokolle

    nach Stillstand

  • Gefahrenbeurteilungen

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