Verdunstungskühlanlagen, im Sprachgebrauch meist Kühltürme genannt, sind seit der Meldepflicht nach 42. BImSchV und VDI 2047 in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt
Legionellen Ausbreitungen werden schnell zu einem Gefahrenrisiko für Menschen in der Nähe, sowie auch der eigenen Mitarbeiter.
Auch kann der Imageschaden bei unsachgemäßem Betrieb zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden führen.
Neben den Meldepflichten und Vorgehensweisen aus der 42.BImSchV und VDI 2047 finden die Vorgaben des Umwelt Bundesamtes UBA Berücksichtigung. Hier sind z.B.
- nur Labore mit spezieller Akkreditierung für Kühlwasser zugelassen
- die Unabhängigkeit des Probenehmers sicherzustellen
- Abhängigkeiten von z.B. Chemielieferanten oder Kühlturmherstellern sind auszuschließen
Wir sind für alle erforderlichen Maßnahmen, Durchführung und Beratung persönlich für Sie da
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Dip-Slides-Kontrollen
14-tägige orientierende Kontrolle der Gesamtkoloniezahl der Bakterien im Kühlwasser
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Probenahmen
alle 3 Monate Proben des Kühlwassers
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durchzuführende Maßnahmen
individuell, neutral und ohne Interessenkonflikt, unabhängig von Herstellern, Wartungs- oder Reinigungsfirmen
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Wiederinbetriebnahme-Protokolle
nach Stillstand
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Gefahrenbeurteilungen