Wir unterstützen Sie in allen Fragen Rundum die TrinkwV
Bei der Beprobung von Trinkwasser, Auswertung und Einschätzung der Laborergebnisse, Durchführung und Begleitung erforderlicher Maßnahmen, sowie Gefahrenbeurteilungen.
Wen betrifft die Pflicht zur Trinkwasserbeprobung?
Trinkwasserkontrollen
Grundlage von Trinkwasserkontrollen sind die Vorgaben der TrinkwV
(Trinkwasserverordnung) und der VDI 6023.
Neben den mikrobiologischen Untersuchungen von Kaltwasser, z.B. auf Koloniezahl bei 22°C und 36°C, E.Coli, Coliforme Keime, Enterokokken und Pseudomonas sind Warmwasseruntersuchungen auf Legionellen verpflichtend.
Kriterium für die regelmäßige Untersuchung ist die zentrale Trinkwassererwärmung mit mehr als 400 Liter Inhalt und / oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen dem Abgang des Trinkwasser-Erwärmer und der Entnahmestelle.
Die regelmäßige Überwachungspflicht für Legionellen betrifft alle Inhaber von Anlagen zur Trinkwassererwärmung, sofern diese im Rahmen einer gewerblichen und / oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird und es zu einer Vernebelung des Wassers (z. B. Dusche) kommt.
Legionellen
Das optimale Wachstum von Legionellen liegt bei Temperaturen von 20 bis 50 °C.
Entsprechende Nährstoffe, wie z. B. einem Biofilm, Rost und Kesselstein in Wasserleitungen begünstigen das Legionellenwachstum.
Besonders Legionella pneumophila, gilt als Auslöser der Legionärskrankheit, ähnlich einer schweren Lungenentzündung.
Maßnahmenwert
Gemäß Trinkwasserverordnung liegt der technische Maßnahmenwert für Legionellen bei 100 KBE je 100 ml. Ist der technische Maßnahmenwert erreicht, deutet dies auf Mängel im System hin.
Die generelle Meldepflicht erfolgt bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes direkt durch das Labor an das Gesundheitsamt.